Prüfpflicht von Regalanlagen
Welche gesetzlichen Regelungen gelten bei der Inspektin von Regalanlagen?
Die Bereitstellung und Verwendung von Anschlagmitteln, Lastaufnahmemitteln, Regalen, Hebezeugen, Tragseilen, Befestigungsmitteln, Seilabschlüssen, sekundären Sicherheitseinrichtungen und dem Potentialausgleich muss den einschlägigen Sicherheitsvorschriften und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Es gelten die nachfolgenden Regelungen der verschiedenen deutschen Verbände:
- DGUV Vorschrift 1 (vormals BGV A1) – Allgemeine Vorschriften,
- DGUV Vorschrift 17 (vormals BGV C1) – Bühnen- und Produktionsanlagen für die Unterhaltungsindustrie
- DGUV Vorschrift 54 (vormals BGV D8) – Winden und Hebezeuge
- DGUV Information 215-310 (vormals BGI 810) – Sicherheit bei Messen